Unsere AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

Business Valet Service Frankfurt GmbH Stand: 06.09.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Business Valet Service Frankfurt GmbH, nachfolgend „Business Valet Service“, „Valet Service“, „wir“ oder „uns“ genannt, und ihren Kunden über Valet-Parking, Stellplatzleistungen, Fahrzeugüberführungen sowie damit verbundene Zusatzleistungen.
  2. Kunde kann sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Business Valet Service und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Business Valet Service ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  5. Bei Buchungen über externe Vermittlungs- oder Buchungsplattformen können ergänzend die dort wirksam vereinbarten Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Business Valet Service übernimmt das Fahrzeug des Kunden am vereinbarten Übergabeort und verbringt es auf die entsprechend der Buchung vorgesehene Parkfläche.
  2. Je nach gebuchtem Produkt erfolgt die Unterbringung auf einer Außenstellfläche, einem überdachten Stellplatz oder in einer Tiefgarage.
  3. Ein Anspruch auf einen bestimmten einzelnen Stellplatz besteht nicht. Maßgeblich bleibt jedoch die vom Kunden gebuchte Stellplatzkategorie.
  4. Der Kunde gestattet Business Valet Service und den eingesetzten Mitarbeitern, das Fahrzeug im erforderlichen Umfang zu fahren, um es vom Übergabeort zum vorgesehenen Stellplatz und zurück zu verbringen sowie notwendige betriebliche Umparkvorgänge vorzunehmen.
  5. Für die Überführung können abhängig vom Standort der Parkfläche, Verkehrsführung, Baustellen, Sperrungen oder Umleitungen Fahrstrecken von bis zu etwa 30 km je Transfer erforderlich sein.
  6. Zusatzleistungen, insbesondere Fahrzeugreinigung, E-Fahrzeug-Laden oder sonstige Sonderleistungen, werden nur erbracht, wenn diese ausdrücklich gebucht oder nachträglich vereinbart wurden.

 

§ 3 Vertragsschluss und Buchungsangaben

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
  2. Mit Abgabe einer Online-Buchung, telefonischen Buchung oder sonstigen Reservierungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
  3. Der Vertrag kommt durch die Buchungs- oder Reservierungsbestätigung zustande.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen. Hierzu gehören insbesondere:
  • Vor- und Nachname
  • Mobiltelefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Fahrzeugmodell
  • amtliches Kennzeichen
  • gebuchter Übergabe- und Rückgabezeitpunkt
  • bei Flughafenbuchungen die verfügbaren Hin- und Rückflugnummern
  1. Änderungen dieser Angaben sind Business Valet Service unverzüglich mitzuteilen.
  2. Falsche, fehlende oder verspätet übermittelte Angaben können zu Verzögerungen bei der Fahrzeugannahme oder Fahrzeugrückgabe führen.

 

§ 4 Fahrzeugübergabe am Flughafen Frankfurt

  1. Die Fahrzeugannahme und Fahrzeugrückgabe erfolgt am jeweils vereinbarten Übergabepunkt am Flughafen Frankfurt am Main an Terminal 1, Terminal 2 oder Terminal 3.
  2. Der konkrete Treffpunkt ergibt sich aus der Buchungsbestätigung beziehungsweise aus den jeweils aktuellen Übergabehinweisen von Business Valet Service.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Business Valet Service ungefähr 30 Minuten vor der Fahrzeugübergabe telefonisch unter der angegebenen Servicenummer zu kontaktieren.
  4. Die telefonische Anmeldung muss über einen normalen Telefonanruf erfolgen. WhatsApp-Anrufe oder Anrufe über andere Messenger-Dienste gelten nicht als ordnungsgemäße telefonische Anmeldung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Bei der Rückreise hat der Kunde Business Valet Service nach Erhalt des vollständigen Gepäcks telefonisch zu kontaktieren. Erst dieser Anruf löst die konkrete Bereitstellung des Fahrzeugs am vereinbarten Übergabepunkt aus.
  6. Der Kunde hat die Sicherheits-, Verkehrs- und Zufahrtsregelungen des Flughafens Frankfurt einzuhalten.
  7. Das Fahrzeug darf nur an dem von Business Valet Service mitgeteilten Übergabepunkt übergeben beziehungsweise übernommen werden.
  8. Entstehen aufgrund eines vom Kunden verursachten Verstoßes gegen Flughafen- oder Verkehrsregelungen nachweisbare Verwarnungs-, Abschlepp-, Zufahrts- oder sonstige Fremdkosten, können diese dem Kunden weiterberechnet werden.

 

§ 5 Änderungen, Flugänderungen und vorzeitige Rückkehr

  1. Änderungen des vereinbarten Fahrzeugübergabe- oder Rückgabezeitpunkts sind Business Valet Service, soweit sie vorhersehbar sind, mindestens 3 Stunden vorher mitzuteilen.
  2. Kurzfristige Flugverspätungen, Flugausfälle, Umbuchungen, Terminaländerungen oder sonstige nicht vorhersehbare Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen, sobald der Kunde hiervon Kenntnis erlangt.
  3. Eine vorzeitige Rückkehr des Kunden ist Business Valet Service möglichst mindestens 3 Stunden vor der neu gewünschten Fahrzeugrückgabe mitzuteilen.
  4. Wird eine frühere Fahrzeugrückgabe erst kurzfristig oder erst nach Ankunft am Flughafen mitgeteilt, kann eine sofortige Bereitstellung des Fahrzeugs nicht gewährleistet werden.
  5. Meldet sich der Kunde erheblich früher oder später als vereinbart oder hält er die vorgeschriebenen telefonischen Anmeldungen nicht ein, kann sich die Fahrzeugannahme oder Fahrzeugrückgabe entsprechend verzögern.
  6. Eine hierdurch entstehende Wartezeit gilt nicht als von Business Valet Service verursachte Verzögerung, soweit sie auf der verspäteten oder fehlenden Information des Kunden beruht.

 

§ 6 Wartezeiten und Fahrzeugbereitstellung

  1. Business Valet Service koordiniert die Fahrzeugannahme und Fahrzeugrückgabe anhand der gebuchten Zeiten und der telefonischen Anmeldung des Kunden.
  2. Beim regulären Valet-Service kann trotz ordnungsgemäßer Anmeldung eine übliche Koordinations- und Bereitstellungszeit entstehen.
  3. Eine minutengenaue Fahrzeugannahme oder Fahrzeugrückgabe wird beim regulären Valet-Service nicht geschuldet.
  4. Durch außergewöhnliches Verkehrsaufkommen, Staus, Unfälle, Straßensperrungen, Baustellen, Sicherheitsmaßnahmen, Flughafenmaßnahmen, Terminalüberlastung oder vergleichbare nicht von Business Valet Service beherrschbare Umstände können längere Wartezeiten entstehen.
  5. Business Valet Service wird in solchen Fällen alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um die Fahrzeugannahme beziehungsweise Fahrzeugrückgabe schnellstmöglich durchzuführen.

 

§ 7 Business Check-in / Business Check-out

  1. Soweit angeboten, kann der Kunde gegen einen Zusatzpreis von derzeit 30,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer die Zusatzleistung Business Check-in / Business Check-out buchen.
  2. Bei dieser Zusatzleistung wird die Fahrzeugannahme und Fahrzeugrückgabe gegenüber dem regulären Valet-Service priorisiert organisiert und ohne reguläre Wartezeit eingeplant.
  3. Eine absolute minutengenaue Garantie gilt nicht für außergewöhnliche Umstände, auf die Business Valet Service keinen Einfluss hat, insbesondere Straßensperrungen, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen oder sonstige erhebliche Einschränkungen am Flughafen.

 

§ 8 Pflichten des Kunden

  1. Das Fahrzeug muss bei Übergabe verkehrssicher, zugelassen und ausreichend haftpflichtversichert sein.
  2. Das Fahrzeug muss über ausreichend Kraftstoff beziehungsweise elektrische Reichweite für die erforderlichen Überführungs- und Umparkfahrten verfügen.
  3. Der Kunde hat Business Valet Service auf bekannte technische Probleme, Warnmeldungen, Defekte oder besondere Bedienungsanforderungen hinzuweisen.
  4. Dies gilt insbesondere für:
  • Alarmanlagen
  • Wegfahrsperren
  • elektrische Besonderheiten
  • Spezialfolierungen
  • außergewöhnliche Fahrzeugabmessungen
  • tiefergelegte Fahrzeuge
  • Dachboxen
  • Dach- oder Fahrradträger
  • sonstige An- und Aufbauten
  1. Gefährliche, explosive, illegale oder leicht entzündliche Stoffe dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
  2. Bargeld, Schmuck und sonstige besonders wertvolle Gegenstände sollen vor der Fahrzeugübergabe aus dem Fahrzeug entfernt werden.
  3. Im Fahrzeug verbleibende persönliche Gegenstände werden von Business Valet Service nicht inventarisiert.
  4. Verursacht das Fahrzeug aufgrund eines bereits vorhandenen technischen Defekts insbesondere Öl-, Kraftstoff-, Kühlmittel- oder sonstigen Flüssigkeitsaustritt, trägt der Kunde die hierdurch erforderlichen und nachweisbaren Reinigungs- beziehungsweise Folgekosten, soweit der Defekt nicht von Business Valet Service verursacht wurde.

 

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise.
  2. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die Zahlung kann abhängig vom jeweiligen Buchungsweg insbesondere online, per PayPal, Überweisung, über einen Zahlungsdienstleister oder bei entsprechender Vereinbarung vor Ort erfolgen.
  4. Bei Buchungen über externe Vermittlungs- oder Buchungsplattformen gelten hinsichtlich der Zahlungsabwicklung ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Plattform.

 

§ 10 Zusatzpreise und Zuschläge

 

Nachtzuschlag

 

Für Fahrzeugannahmen oder Fahrzeugrückgaben zwischen 00:00 Uhr und 04:59 Uhr wird, soweit nicht bereits im Buchungspreis enthalten, ein Nachtzuschlag von derzeit

25,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer

berechnet.

 

Übergröße

 

Für Fahrzeuge mit Übergröße beziehungsweise einer Fahrzeuglänge von mehr als 5,00 Metern kann ein Zuschlag von derzeit

30,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer

berechnet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, besondere Fahrzeugabmessungen und Aufbauten bei der Buchung korrekt anzugeben.

 

Laden eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs

 

Das Laden eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs kostet derzeit

90,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Stromkosten.

Der Preis beinhaltet die Organisation und Durchführung des Ladevorgangs sowie die hierfür anfallenden Stromkosten.

Ein bestimmter Ladezustand beziehungsweise eine vollständige Ladung auf 100 % wird nicht garantiert. Der erreichbare Ladezustand ist insbesondere abhängig von:

  • Fahrzeug und Batteriezustand
  • verfügbarer Ladezeit
  • Ladeleistung des Fahrzeugs
  • Ladeinfrastruktur
  • technischen Einstellungen des Fahrzeugs

Der Kunde hat Business Valet Service über erforderliche Ladeeinstellungen, Adapter oder sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren.

 

§ 11 Verlängerung der Parkdauer

  1. Maßgeblich für die gebuchte Parkdauer ist der in der Buchungsbestätigung vereinbarte Rückgabezeitpunkt.
  2. Möchte der Kunde die Parkdauer verlängern, hat er Business Valet Service hierüber möglichst frühzeitig zu informieren.
  3. Wird die Verlängerung mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Rückgabezeitpunkt mitgeteilt, beträgt das Verlängerungsentgelt:

15,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer je angefangenem zusätzlichen Buchungstag.

  1. Wird die Verlängerung weniger als 24 Stunden vor dem ursprünglich gebuchten Rückgabezeitpunkt mitgeteilt, beträgt das Verlängerungsentgelt:

25,00 € inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer je angefangenem zusätzlichen Buchungstag.

  1. Dies gilt auch bei einer verspäteten Rückreise, soweit hierdurch ein oder mehrere zusätzliche Buchungstage entstehen.
  2. Bei Flugverspätungen, Umbuchungen oder sonstigen unvorhergesehenen Änderungen hat der Kunde Business Valet Service unverzüglich nach Bekanntwerden zu informieren.
  3. Business Valet Service ist bei einer Verlängerung berechtigt, das Fahrzeug innerhalb der betrieblich genutzten Parkflächen umzusetzen, soweit dies organisatorisch erforderlich ist.
  4. Eine vorzeitige Fahrzeugabholung führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung bereits gebuchter und nicht genutzter Parktage, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde oder gesetzliche Rechte des Kunden bestehen.

 

§ 12 Stornierung und Nichterscheinen

  1. Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrzeugübergabezeitpunkt bei Reisebeginn grundsätzlich kostenlos möglich, sofern bei der Buchung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrzeugübergabezeitpunkt oder bei Nichterscheinen kann Business Valet Service bis zu 100 % des vereinbarten Buchungspreises verlangen.
  3. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Kapazität werden berücksichtigt.
  4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Business Valet Service überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
  6. Bei Buchungen über externe Buchungs- oder Vermittlungsplattformen können ergänzend deren wirksam vereinbarte Stornierungsbedingungen gelten. Die Rückerstattung kann in diesen Fällen über den jeweiligen Plattform- beziehungsweise Zahlungsanbieter erfolgen.

 

§ 13 Technische Defekte und Pannen

  1. Business Valet Service haftet nicht für technische, elektronische oder mechanische Defekte des Fahrzeugs, die bereits bei Fahrzeugübernahme vorhanden waren oder unabhängig von einer Pflichtverletzung von Business Valet Service entstehen.
  2. Hierzu können insbesondere Defekte an folgenden Bauteilen beziehungsweise Systemen gehören:
  • Motor
  • Getriebe
  • Kupplung
  • Fahrzeugelektronik
  • Starterbatterie
  • Hochvoltbatterie
  • Reifen
  • Bremsanlage
  • Schließsysteme
  1. Springt ein Fahrzeug aufgrund einer schwachen oder entladenen Starterbatterie nicht an, kann Business Valet Service mit Zustimmung des Kunden versuchen, Starthilfe zu leisten.
  2. Eine Garantie für den Erfolg der Starthilfe oder die anschließende Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs besteht nicht.
  3. Müssen aufgrund eines nicht von Business Valet Service verursachten Fahrzeugdefekts externe Pannen-, Abschlepp- oder sonstige Hilfsdienste beauftragt werden, trägt der Kunde die hierfür erforderlichen und nachgewiesenen Fremdkosten.

 

§ 14 Haftung

  1. Business Valet Service haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Business Valet Service haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Business Valet Service, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Business Valet Service auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
  4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  5. Für technische Defekte des Fahrzeugs haftet Business Valet Service nur, soweit diese durch eine von Business Valet Service zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.
  6. Für Schäden durch Dritte, Tiere, Vandalismus, Naturereignisse oder sonstige externe Ereignisse gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
  7. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
  8. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Business Valet Service.

 

§ 15 Schadenmeldung bei Fahrzeugrückgabe

 

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Rückgabe unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Schäden müssen sofort bei Übergabe schriftlich gemeldet werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

 

§ 16 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

  1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Business Valet Service können zu Verzögerungen oder vorübergehenden Leistungshindernissen führen.
  2. Hierzu zählen insbesondere:
  • extreme Wetterereignisse
  • Naturkatastrophen
  • erhebliche Verkehrsbehinderungen
  • Unfälle und Straßensperrungen
  • behördliche Maßnahmen
  • Flughafen- oder Terminalschließungen
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • politische Unruhen
  • Streiks außerhalb des eigenen Unternehmens
  • sonstige vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse
  1. Business Valet Service wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die vereinbarte Leistung dennoch schnellstmöglich zu erbringen.
  2. Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

 

§ 17 Herausgabe des Fahrzeugs an Dritte

  1. Das Fahrzeug wird grundsätzlich an den Kunden beziehungsweise die bei der Buchung angegebene berechtigte Person herausgegeben.
  2. Soll das Fahrzeug von einer anderen Person abgeholt werden, ist Business Valet Service möglichst vorab darüber zu informieren.
  3. Business Valet Service kann eine schriftliche Vollmacht sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis der abholenden Person verlangen.
  4. Bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung der abholenden Person, kann die Fahrzeugherausgabe bis zur Klärung verweigert werden.

 

§ 18 Externe Buchungssysteme und Vermittlungsplattformen

  1. Business Valet Service kann zur Buchungs- und Zahlungsabwicklung externe Buchungssysteme, Vermittlungsplattformen und Zahlungsdienstleister einsetzen.
  2. Soweit sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, bleibt Business Valet Service Vertragspartner für die vereinbarte Valet- beziehungsweise Parkleistung.
  3. Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen können ergänzend die dort wirksam vereinbarten Geschäfts-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gelten.
  4. Maßgeblich für Leistungsumfang, Parkzeit, gebuchte Stellplatzkategorie und Preis ist die jeweilige Buchungsbestätigung.
  5. Bei Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister gelten ergänzend deren Zahlungsbedingungen.
  6. Offensichtliche technische Eingabe-, Übertragungs- oder Systemfehler können nach den gesetzlichen Vorschriften berichtigt werden.

 

§ 19 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Business Valet Service Frankfurt GmbH.

 

§ 20 Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Soweit Verbrauchern bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.

Zwingende gesetzliche Regelungen über den Beginn beziehungsweise das Erlöschen eines Widerrufsrechts sowie einen möglichen Wertersatz bleiben unberührt.

 

§ 21 Verbraucherstreitbeilegung

 

Die Business Valet Service Frankfurt GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main Gerichtsstand.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  5. Bei Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

Anbieter

Business Valet Service Frankfurt GmbH

Hammarskjöldring 170
60439 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon: +49 (0)177 6699637
E-Mail: kontakt@businessvaletservice-ffm.de

Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Handelsregister: HRB 142439

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE461406266

© 2026 Business Valet Service Frankfurt GmbH. Alle Rechte vorbehalten.                                     Impressum     AGB     Datenschutzerklärung

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.